Anbaugerät
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Anbaugerät (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Erweitert und verbessert den Anwendungsbereich von motorisierten Flurförderzeugen mit
Hochhubeinrichtung, insbesondere Gabelstaplern. Anbaugeräte können beim Umschlag palettierter Güter
(Seitenschieber), palettenloser Stückgüter
(Klammern) oder Schüttgut (Schaufel) verwendet
werden. Anbaugeräte können mit wenigen Handgriffen an den Gabelträger des Flurförderzeuges angebaut
und von diesem abmontiert werden,wodurch das Flurförderzeug zum Universalgerät wird; bei hydraulischen
Anbaugeräten erfolgt der Anschluss an das hydraulische System des Flurförderzeuges mit Schnellkupplungen,
vorausgesetzt, dass bei dem Flurförderzeug die entsprechenden Anschlüsse für das hydraulische Anbaugerät
vorgesehen sind. Anbaugeräte, die vom Stapler normalerweise nicht abgenommen werden, werden häufig
direkt mit der Hydraulik des Staplers (ohne Schnellkupplungen) verbunden, um die Drosselwirkung der
Kupplungen zu umgehen. Vor allem bei drehbaren Kombinationen mit großen "Schluckvolumina" führen
Schnellkupplungen zu starker Ölerwärmung. Die DIN 24550-5 (1998-08) enthält Informationen über die
Fluidtechnik, Hydraulikfilter und die Anschlussmaße für Anbau-Rücklauffilter.
Unterteilung
Prinzipiell lassen sich Anbaugeräte in zwei Gruppen unterteilen: Die integrierten, also fest in den
Stapler eingebauten, Anbaugeräte und in solche, nichtintegrierten, die mit entsprechenden Vorrichtungen
angebaut und abgenommen werden können. Man unterscheidet Anbaugeräte:
- ohne Antrieb,
- mit mechanischem Antrieb,
- mit hydraulischem Antrieb,
- mit pneumatischem Antrieb und
- mit elektrischem Antrieb.
Einteilung nach DIN 15136
(Diese Norm wurde zurückgezogen. An ihre Stelle soll die ISO 5053 treten. Bis zu deren Vorliegen empfiehlt
es sich, die alte Norm als Orientierung heranzuziehen.) Nach der Norm 15136 wurden die folgenden
Anbaugeräte für Flurförderzeuge unterschieden:
Gabel,aus zwei oder mehr Gabelzinken bestehende Lastträger, vorzugsweise zum
Aufnehmen von Paletten;
Gabelverlängerung, Schuhe zum Verlängern der wirksamen Traglänge der
Gabeln;
Mehrzinkengabel, mehrzinkige Gabel zum Aufnehmen von liegenden Fässern
und ähnlichen Körpern;
Klappgabel, Gabel mit hochklappbaren Zinken.
Plattform, Lastträger mit geschlossener Ladefläche zum Aufnehmen von
Ladepritschen oder von Lasten ohne feste Unterlage.
Dorn, einzelner oder mehrteiliger Arm zum Aufnehmen hohler Gegenstände, zum
Beispiel kurze Rohre, Teppichrollen oder Drahtbunde. Klammer, Lastträger mit Armen zum Klammern der
Last;
Ballenklammer, zum Aufnehmen von Ballen, Kisten, Maschinenteilen
und anderem Stückgut;
Steinklammer, zum Aufnehmen von Bausteinen;
Fassklammer, zum Aufnehmen von Fässern;
Rollenklammer, zum Aufnehmen von Rollen;
Seitenkippgerät zum Aufnehmen, Transportieren und Ausgießen von
Gießtiegeln, Chargiergerät zum Einbringen von Zuschlagstoffen in Schmelzöfen,
Kupola-Klammer zum Manipulieren von Guss-und Schmiedeblöcken;
Manipulator, Klammer, deren Klauen auf einem drehbaren Arm angebracht sind,
zum Handhaben von Blöcken und Brammen;
Steinklemmgabel, mehrzinkige Gabel zum Aufnehmen von Steinen ohne
Palette. Die untersten Steinreihen werden zwischen den Gabelzinken durch Klemmeinrichtungen gehalten.
Schaufel, nicht abnehmbarer Behälter, der selbsttätig gefüllt und durch Vorwärtskippen entleert werden kann.
Kippgerät, Lastträger zum Aufnehmen und Kippen von Behältern.
Kranarm, Ausleger mit Lasthaken.
Arbeitsbühne, Plattform mit Geländer zum Ausführen von Arbeiten in großer
Höhe.
Abschieber, zum Abstreifen der Last vom Lastträger, vorzugsweise von der
Gabel oder Plattform;
Klemmschieber, zum Abstreifen und Aufziehen von unmittelbar auf Blechen,
Pappen und dergleichen gelagerten Lasten vom und auf den Lastträger, vorzugsweise Gabel oder Plattform.
Lasthalter, zum Festhalten der Last durch Aufdrücken von oben;
vorzugsweise für lose geschichtete Lasten als Sicherung gegen Auseinanderfallen während des Transportes.
Zusatzhubgerüst, zweites Hubgerüst zum Vergrößern der Hubhöhe.
Drehgerät, zum Drehen des Lastträgers mit begrenztem oder unbegrenztem
Drehbereich;
Seitenschieber, zum seitlichen Verschieben des Lastträgers;
Seitenschwenkgerät, Einrichtung, mit der der Lastträger um eine
oder zwei senkrechte Achsen geschwenkt werden kann;
Seitenschubgerät, Einrichtung, bei der der Lastträger quer zum
Hubgerüst angeordnet ist und verschoben werden kann.
Schwenkbares Seitenschubgerät, Einrichtung, mit der
der Lastträger um eine oder zwei senkrechte Achsen geschwenkt und quer zum Hubgerüst verschoben werden
kann.
Zinkenverstellgerät, zum Verstellen des Abstandes der Gabelzinken.
Schutzgitter, Rahmen zum zusätzlichen rückwärtigen Abstützen hoher
und breiter Lasten auf Gabeln und Plattformen.
Schutzdach, Dach über dem Fahrersitz zum Abfangen etwa herabfallender
Teile der Last.
Nicht genormte Sonderausführungen
Neben den in der zurückgezogenen DIN-Norm 15136 (Bitte beachten Sie die Ausführungen im Normen-Verzeichnis!)
aufgeführten Anbaugeräten gibt es eine Vielzahl anderer Geräte. Hier einige Beispiele; durch
Neukonstruktionen können sich laufend Ergänzungen ergeben.
Behälterentleerer für Fallbodenbehälter
Chargiergerät
Drehgabelklammer
Großflächenklammer
Holzgreifer
Klammergabel
Palettenwendegerät
Paloxenkippgerät
Schneeräumschild
Schrottgreifer
Steinklammer
Schubgabel (Vorschubgabelträger)
Spreader (zum Containerhandling)
Die Verwendung von Anbaugeräten
Bei der Verwendung von Anbaugeräten ist die Resttragfähigkeit meist
geringer als die Nenntragfähigkeit des Flurförderzeuges,und zwar durch das Eigengewicht des
Anbaugerätes, den nach vorne verlagerten Lastschwerpunkt und eine eventuelle Überschreitung einer
gewissen Hubhöhe. Flurförderzeuge müssen bei der Verwendung von Anbaugeräten den gleichen
Standsicherheitsbestimmungen genügen wie ohne Anbaugerät.
(Anhang Standsicherheit)
Zu beachten ist die Unfallverhütungsvorschrift BGV D27 §37 Absatz 1,
wonach für Anbaugeräte die Prüfung durch einen Sachverständigen vorgeschrieben ist. In diesem
Zusammenhang ist auch auf die VDI-Richtlinie 3578 (Anbaugeräte für Gabelstapler, Lastaufnahmemittel) zu
verweisen. Betreiber, die Anbaugeräte nicht über den Lieferanten des Flurförderzeuges beschaffen,
sollten sich vor Anbau unbedingt mit dem Hersteller des Flurförderzeuges in Verbindung setzen, um
Probleme von vornherein zu vermeiden. Lieferer von Flurförderzeugen mit Anbaugeräten sollten das
EG-Produkthaftungsgesetz kennen, das seit 01.07.88 gilt. Danach haftet zwar der Hersteller des
Teilprodukts (Anbaugerät) aber nur dann, wenn der Name, das Warenzeichen oder ein sonstiges
Erkennungszeichen des Lieferanten am Produkt angebracht ist.