Anhängerkupplung
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Anhängekupplung (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Flurförderzeuge, die zum Ziehen oder Rangieren von Anhängern dienen, sind mit einer Anhängekupplung auszustatten. Anhängekupplungen für Flurförderzeuge müssen mehrere Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen zu den Deichseln für Anhänger nach DIN 8454 passen.
- Sie müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes entsprechen. Im einzelnen heißt das, dass die Kupplungsbolzen gegen unbeabsichtigtes Herausfallen gesichert sein müssen. Splinte oder andere Einrichtungen, die zum Sichern bleibend verformt werden, sind nicht zulässig. Ferner muss der Abstand des Kupplungsbolzens von den benachbarten Kupplungsteilen (Quetschstellen) mindestens 25 mm entfernt sein.
- Anhängekupplungen müssen austauschbar sein. Diese Anforderungen gehen aus der Norm DIN 15170 vom März 1987 hervor.
Form A: Dies ist eine einstufige, nicht selbsttätige Anhängekupplung. Sie ist vor allem für Schlepper und Anhänger geeignet. Die Höhe des Mauls, in das die Deichsel eingeführt wird, soll bei Schleppern 80 mm und bei Anhängern 40 mm betragen. Der Schwenkbereich beträgt 2 x 105° oder insgesamt 210°.
Form B: Hier handelt es sich um eine mehrstufige, gleichfalls nicht selbsttätige Anhängekupplung. Sie ist gedacht für Schlepper, wenn Anhänger mit verschieden hohen Deichseln gezogen werden. Die Kupplung kann zwei-, drei- oder vierstufig sein. Die Maulhöhe für jede Stufe beträgt 80 mm. Der Schwenkbereich beträgt ebenfalls 2 x 105° beziehungsweise insgesamt 210°.
Form C: Dies ist zwar eine einstufige aber eine selbsttätige Anhängekupplung, die sowohl für Schlepper als auch Anhänger geeignet ist. Die Maulhöhe beträgt 40 bis 80 mm. Der Schwenkbereich beträgt wie bei den Formen A und B 2 x 105° beziehungsweise insgesamt 210°. Diese Form ist der Form A und B vorzuziehen.
Form D: Diese Anhängekupplung ist ins Gegengewicht eingebaut. Sie ist einstufig. Obwohl bisher nicht genormt, wurde sie bei Gabelstaplern fast immer eingebaut. Die Maulhöhe beträgt 40 bis 80 mm. Bedingt durch die Konstruktion des Gegengewichts erlaubt diese Anhängekupplung nur einen kleinen Schwenkbereich, nämlich 2 x 65° oder insgesamt 130°. Sie soll deshalb nur zum Rangieren und zum kurzfristigen Einsatz verwendet werden.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass beim Einsatz von Flurförderzeugen mit Anhängern auf öffentlichen Straßen eine bauartgenehmigte Anhängekupplung nach StVO erforderlich ist.