Batterie

Stromspeicher, woraus elektrische Flurförderzeuge, sofern es sich nicht um netzgespeiste Geräte handelt, ihre Energie beziehen.
Antriebsbatterien bestehen aus mehreren Zellen, die in einem oder in mehreren Batterietrögen untergebracht sind. Die Batterietröge sind heute – zumindest in den Industriestaaten – nur noch gummi- oder kunststoffbeschichtete Stahltröge. Für Batterien bis 24 V/400 Ah sind auch Kunststofftröge möglich. Als Antriebsbatterien kommen Zellen in wartungsarmer und wartungsfreier Ausführung zum Einsatz. Bei Flurförderzeugen finden fast ausschließlich Bleiakkumulatoren Verwendung. Alkalische Batterien (NiCd, NiFe-Zellen) eignen sich weniger gut aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften; Ausnahme ist der Einsatz in Fahrerlosen Flurförderzeugen.
Bei den Bleiakkumulatoren ist zu unterscheiden zwischen Gitterplattenbatterien (GiS) und Panzerplattenbatterien (PzS). Bei der Panzerplattenbatterie bestehen die positiven Elektroden aus Panzerplatten, bei den Gitterplattenbatterien aus Gitterplatten. Für die negativen Elektroden werden in beiden Fällen Gitterplatten verwendet. Panzerplattenbatterien haben heute die Gitterplattenbatterien fast ganz verdrängt, weil sie vor allem eine längere Lebensdauer haben: Eine Panzerplattenbatterie überlebt bei guter Pflege mindestens 1.500 Entladungen, während bei einer Gitterplattenbatterie nur etwa 750 Entladungen erreicht werden. Die Zellen der Bleiakkumulatoren haben eine Spannung von etwa 2 Volt. Mehrere Zellen zusammengeschaltet, bilden die Batterie. Die Norm ISO 1 0 4 4 legt die Spannungen für Bleibatterien fest mit: 12, 24, 36, 48, 72, 80, 96, 120, 144, 160, 192 und 240 Volt. In Deutschland sind 24V- und 80V- Batterien seit langem genormt, die Norm für die 48V- Batterie ist neu hinzugekommen. Der Fachverband Batterien im ZVEI (Fachverband) hat verschiedene Merkblätter mit nützlichen Hinweisen erarbeitet: