Stromspeicher, woraus elektrische Flurförderzeuge, sofern es sich nicht um netzgespeiste Geräte handelt,
ihre Energie beziehen.
Antriebsbatterien bestehen aus mehreren Zellen, die in einem oder in mehreren Batterietrögen untergebracht
sind. Die Batterietröge sind heute – zumindest in den Industriestaaten – nur noch gummi- oder
kunststoffbeschichtete Stahltröge. Für Batterien bis 24 V/400 Ah sind auch Kunststofftröge möglich. Als Antriebsbatterien kommen
Zellen in wartungsarmer und wartungsfreier Ausführung zum Einsatz. Bei Flurförderzeugen finden fast ausschließlich
Bleiakkumulatoren Verwendung. Alkalische Batterien (NiCd, NiFe-Zellen) eignen sich weniger gut
aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften; Ausnahme ist der Einsatz in Fahrerlosen Flurförderzeugen.
Bei den Bleiakkumulatoren ist zu unterscheiden zwischen Gitterplattenbatterien (GiS) und Panzerplattenbatterien
(PzS). Bei der Panzerplattenbatterie bestehen die positiven Elektroden aus Panzerplatten, bei den
Gitterplattenbatterien aus Gitterplatten. Für die negativen Elektroden werden in beiden Fällen Gitterplatten
verwendet. Panzerplattenbatterien haben heute die Gitterplattenbatterien fast ganz verdrängt, weil sie vor
allem eine längere Lebensdauer haben: Eine Panzerplattenbatterie überlebt bei guter Pflege mindestens 1.500
Entladungen, während bei einer Gitterplattenbatterie nur etwa 750 Entladungen erreicht werden. Die Zellen der
Bleiakkumulatoren haben eine Spannung von etwa 2 Volt. Mehrere Zellen zusammengeschaltet, bilden die Batterie.
Die Norm ISO 1 0 4 4 legt die Spannungen für Bleibatterien fest mit: 12, 24, 36, 48, 72, 80, 96, 120, 144,
160, 192 und 240 Volt. In Deutschland sind 24V- und 80V- Batterien seit langem genormt, die Norm für die
48V- Batterie ist neu hinzugekommen. Der Fachverband Batterien im ZVEI (Fachverband) hat
verschiedene Merkblätter mit nützlichen Hinweisen erarbeitet: