Betriebsanweisung

Betreiber haben für den Betrieb von Flurförderzeugen – ausgenommen nicht motorkraftbetriebene Flurförderzeuge – eine Betriebsanweisung in schriftlicher, verständlicher Form und Sprache zu erstellen, das verlangt die VGB 36 § 5.
Betriebsanleitung