Bremsen

Alle Flurförderzeuge mit batterieelektrischem und verbrennungsmotorischem Fahrantrieb müssen mit Bremsen ausgestattet sein, die eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit bewirken und das Fahrzeug zum Stillstand bringen können. Flurförderzeuge mit Fahrersitz sind in der Regel mit einer Bremsanlage ausgestattet, deren Bedienungseinrichtungen unabhängig voneinander wirken. So entsprechen die Fahrzeuge sowohl den Unfallverhütungsvorschriften als auch, sofern eine StVZO-Zulassung beantragt wurde, den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. Die Bremsanlage muss aus einer Betriebsbremse und einer zusätzlichen Feststellbremse bestehen. Die Feststellbremse muss das Fahrzeug auch auf geneigter Fahrbahn sicher festhalten können.
Bei der Feststellbremse handelt es sich um eine mechanische Bremse, meist handbetätigt, die über ein Bremsseil auf die Bremstrommeln oder die Bremsscheiben wirkt. Bei den Betriebsbremsen kann es sich um mechanische, elektrische, hydraulische oder pneumatische Bremsen handeln.
Die Betriebsbremse kann bei hydrostatischen Getrieben entfallen, wenn durch den hydrostatischen Antrieb eine ausreichende und zuverlässige Bremswirkung erzielt wird. In diesem Fall ist jedoch eine zusätzliche Feststellbremse erforderlich. Die Bremsen wirken in der Regel auf das Antriebsrad oder die Antriebsräder. Bestimmte Bauformen von Flurförderzeugen können aber auch erfordern, dass die Lasträder gleichfalls gebremst werden. Dies trifft zu auf Plattformwagen und Schlepper, Quergabelstapler, Vierwegestapler, Seiten und Dreiseitenstapler (Hochregalstapler).
Die Übertragung der Bremskraft kann entweder auf Bremstrommeln (Innenbackenbremsen) oder auf Bremsscheiben erfolgen.
Es kann auch ein gemischtes System auftreten, Scheibenbremsen auf die Antriebsräder, Trommelbremsen auf die Lasträder wirkend. Trommelbremsen sollten selbstnachstellend sein und das Eindringen von Feuchtigkeit und Verunreinigung verhindern.
Bremsen von Schwergabelstaplern erfordern Bremskraftverstärker.
Bei Elektro-Fahrzeugen können als dritte Bremsart Gegenstrombremsen Verwendung finden.
Wenn Flurförderzeuge mit Anhängern im Einsatz sind, ist erforderlich, dass sein sicheres Abbremsen des Zuges bei allen Fahrbewegungen möglich ist.
Bei Elektro-Geh-Geräten,also Geräten,die von einem Mitgänger bedient werden und nur 6 km/h Höchstgeschwindigkeit erreichen dürfen, sind keine zwei Bremseinrichtungen notwendig. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass diese Geräte beim Loslassen der Bedienungseinrichtung selbsttätig bremsen.
Flurförderzeuge mit Fahrerstand müssen so konstruiert sein, dass der Fahrantrieb beim Verlassen des Fahrerstandes selbsttätig ausgeschaltet wird und die Bremse zwangsläufig wirkt. Beim Wiederbetreten des Fahrerstandes darf sich der Fahrantrieb nicht selbsttätig einschalten.

Vorschriften
Die Bremsen bei Flurförderzeugen unterliegen verschiedenen technischen Regeln, Sicherheitsbestimmungen und Gesetzen:

Für den Verkehr innerhalb des Werkgeländes:
Anforderungen und Prüfung von Bremsen für kraftbetriebene Flurförderzeuge sind im Normentwurf festgelegt.

Für die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr:
Es sind außerdem die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts zu berücksichtigen, inbesondere StVZO, § 41 (Bremsen und Unterlegkeile) sowie § 65 (andere Straßenfahrzeuge, Bremsen).
Bei Handgeräten (Gabelhubwagen) gibt es keinerlei Auflagen zu den Bremsen. Wenn jedoch häufig mit Last talwärts gefahren wird, sind Bremsen auch für diese Geräte sinnvoll. Dabei handelt es sich meist um einen einfachen Bremsschuh, der auf die Lenkräder wirkt. Elektrogeräte müssen mit einer Feststellbremse ausgestattet sein.
Bei Handgeräten muss die Möglichkeit bestehen,im Bedarfsfall eine Feststellbremse anzubringen.
Bei Verwendung von elektromechanischen Bremsen muss sichergestellt sein, dass die Bremsfunktion bei Ausfall der Stromversorgung erhalten bleibt.
Für exgeschützte und fahrerlose Flurförderzeuge sind besondere Bremsen erforderlich.
Die detaillierten Bestimmungen zu den Bremsen sind auf mehrere EN-Normen (Normen-Entwürfe) verteilt. Betriebs und Feststellbremse müssen den Anforderungen der ISO 6292 entsprechen. Diese gilt auch für Stapler über 50.000 Tragfähigkeit.
Elektromechanische Bremsen müssen mechanisch eingelegt und elektrisch gelöst werden. Sie müssen den Arbeitsanforderungen der DIN EN 1175-1, Abschnitt 5.6 entsprechen.