Bremsen
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Bremsen (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Alle Flurförderzeuge mit batterieelektrischem und verbrennungsmotorischem Fahrantrieb
müssen mit Bremsen ausgestattet sein, die eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit
bewirken und das Fahrzeug zum Stillstand bringen können. Flurförderzeuge mit Fahrersitz
sind in der Regel mit einer Bremsanlage ausgestattet, deren Bedienungseinrichtungen
unabhängig voneinander wirken. So entsprechen die Fahrzeuge sowohl den
Unfallverhütungsvorschriften als auch, sofern eine StVZO-Zulassung beantragt wurde, den
Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. Die Bremsanlage muss aus einer Betriebsbremse und
einer zusätzlichen Feststellbremse bestehen. Die Feststellbremse muss das Fahrzeug auch
auf geneigter Fahrbahn sicher festhalten können.
Bei der Feststellbremse handelt es sich um eine mechanische Bremse, meist handbetätigt, die
über ein Bremsseil auf die Bremstrommeln oder die Bremsscheiben wirkt. Bei den
Betriebsbremsen kann es sich um mechanische, elektrische, hydraulische oder pneumatische
Bremsen handeln.
Die Betriebsbremse kann bei hydrostatischen Getrieben entfallen, wenn durch den
hydrostatischen Antrieb eine ausreichende und zuverlässige Bremswirkung erzielt wird.
In diesem Fall ist jedoch eine zusätzliche Feststellbremse erforderlich. Die Bremsen
wirken in der Regel auf das Antriebsrad oder die Antriebsräder. Bestimmte Bauformen von
Flurförderzeugen können aber auch erfordern, dass die Lasträder gleichfalls gebremst
werden. Dies trifft zu auf Plattformwagen und Schlepper, Quergabelstapler,
Vierwegestapler, Seiten und Dreiseitenstapler (Hochregalstapler).
Die Übertragung der Bremskraft kann entweder auf Bremstrommeln (Innenbackenbremsen)
oder auf Bremsscheiben erfolgen.
Es kann auch ein gemischtes System auftreten,
Scheibenbremsen auf die Antriebsräder, Trommelbremsen auf die Lasträder wirkend.
Trommelbremsen sollten selbstnachstellend sein und das Eindringen von Feuchtigkeit und
Verunreinigung verhindern.
Bremsen von Schwergabelstaplern erfordern Bremskraftverstärker.
Bei Elektro-Fahrzeugen können als dritte Bremsart Gegenstrombremsen Verwendung finden.
Wenn Flurförderzeuge mit Anhängern im Einsatz sind, ist erforderlich, dass sein
sicheres Abbremsen des Zuges bei allen Fahrbewegungen möglich ist.
Bei Elektro-Geh-Geräten,also Geräten,die von einem Mitgänger bedient werden und nur
6 km/h Höchstgeschwindigkeit erreichen dürfen, sind keine zwei Bremseinrichtungen
notwendig. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass diese Geräte beim Loslassen der
Bedienungseinrichtung selbsttätig bremsen.
Flurförderzeuge mit Fahrerstand müssen so konstruiert sein, dass der Fahrantrieb beim
Verlassen des Fahrerstandes selbsttätig ausgeschaltet wird und die Bremse zwangsläufig
wirkt. Beim Wiederbetreten des Fahrerstandes darf sich der Fahrantrieb nicht selbsttätig
einschalten.
Vorschriften
Die Bremsen bei Flurförderzeugen unterliegen verschiedenen technischen Regeln,
Sicherheitsbestimmungen und Gesetzen:
Für den Verkehr innerhalb des Werkgeländes:
Anforderungen und Prüfung von Bremsen für kraftbetriebene Flurförderzeuge sind im
Normentwurf festgelegt.
Für die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr:
Es sind außerdem die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts zu berücksichtigen,
inbesondere StVZO, § 41 (Bremsen und Unterlegkeile) sowie § 65 (andere Straßenfahrzeuge,
Bremsen).
Bei Handgeräten (Gabelhubwagen) gibt es keinerlei Auflagen zu den Bremsen. Wenn jedoch
häufig mit Last talwärts gefahren wird, sind Bremsen auch für diese Geräte sinnvoll.
Dabei handelt es sich meist um einen einfachen Bremsschuh, der auf die Lenkräder wirkt.
Elektrogeräte müssen mit einer Feststellbremse ausgestattet sein.
Bei Handgeräten muss die Möglichkeit bestehen,im Bedarfsfall eine Feststellbremse
anzubringen.
Bei Verwendung von elektromechanischen Bremsen muss sichergestellt sein, dass die
Bremsfunktion bei Ausfall der Stromversorgung erhalten bleibt.
Für exgeschützte und fahrerlose Flurförderzeuge sind besondere Bremsen erforderlich.
Die detaillierten Bestimmungen zu den Bremsen sind auf mehrere EN-Normen
(Normen-Entwürfe) verteilt. Betriebs und Feststellbremse müssen
den Anforderungen der ISO 6292 entsprechen. Diese gilt auch für Stapler über 50.000
Tragfähigkeit.
Elektromechanische Bremsen müssen mechanisch eingelegt und elektrisch gelöst werden.
Sie müssen den Arbeitsanforderungen der DIN EN 1175-1, Abschnitt 5.6 entsprechen.