Bußgeld
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Bußgeld (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Bußgeld ist zu zahlen, wenn Flurförderzeuge ohne Betriebserlaubnis, Zulassung, ausreichender Versicherung und Fahrerlaubnis (soweit vorgeschrieben) im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Straßenverkehrszulassung, Vorschriften für das Betreiben von Flurförderzeugen. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVZO § 69a.