EG-Baumusterprüfung
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
EG-Baumusterprüfung (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Die EG-Baumusterprüfung ist das Verfahren, nach dem eine Gemeldete Stelle feststellt und bescheinigt, dass die Bauart des Flurförderzeuges nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie (Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus mehr als drei Meter Höhe besteht) den einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie Dazu muss der Hersteller der Maschine bei der Gemeldeten Stelle einen Antrag auf Prüfung stellen. Wenn die Maschine nach der Prüfung den einschlägigen Bestimmungen entspricht, erhält der Antragsteller eine EG-Baumusterbescheinigung. Diese Bescheinigung berechtigt den Hersteller, die Konformitätserklärung auszustellen und das CE-Zeichen anzubringen CE-Konformitätskennzeichnung. Die Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaften dürfen dann in ihrem Gebiet das Inverkehrbringen und das Inbetriebnehmen der geprüften Maschine weder verbieten, noch behindern oder beschränken.