Fahrerplatz
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Fahrerplatz (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Zu den Fahrerplätzen bei Flurförderzeugen zählen die Fahrersitz und die Fahrer-Standplätze. Fahrerplätze mit ihren Zu- und Abgängen sind in der Statistik ein Unfallschwerpunkt. Mit der Normung der Grenzmaße und der Mindestanforderung an Fahrerplätze für Flurförderzeuge befassen sich die DIN EN 1726, Teil 1 sowie die Norm DIN EN 1459 und die DIN EN 1551, Ausgabe 2001-01.
Es werden dort die Abmessungen für Fahrersitz und Fahrerstandgeräte festgelegt. Neben der Unfallminderung kommen hier auch ergonomische Gesichtspunkte in die Betrachtung, um dem Fahrer einerseits ausreichenden Schutz zu gewähren, andererseits zu enge und unzumutbare Arbeitsplätze im Sinne der Humanisierung zu vermeiden. Die Fahrerplätze müssen sowohl für große Menschen (Körpergröße mit Schuhen 1.850 mm) und kleine Menschen (Körpergröße 1.540 mm)
geeignet sein. Es sind horizontal und vertikal verstellbare elastische Sitze mit neigbarer Rückenlehne, die dem Fahrer auch seitlich Halt gewähren, vorzusehen. Bei den Standausführungen ist auf den Abstand zu den Stellteilen (Hebel, Pedale usw.) sowie die Bewegungsfreiheit von Ellenbogen und
Unterarm zu achten. Sowohl für die Sitz als auch Fahrerstandausführung ist zu beachten, dass gleitsichere Trittstufen vorhanden sind, wenn die Trittfläche höher als 700 mm ist. Wenn auf Flurförderzeugen und deren Anhängern Beifahrer mitfahren, so ist ein entsprechender Beifahrersitz
mit Vorrichtungen zum Festhalten des Beifahrers beim Abbremsen und Kurvenfahren erforderlich. Es gibt Fahrersitze in Längsrichtung, Fahrerquersitze – die meist bei Schubstaplern und Niederhubwagen anzutreffen sind – und Fahrersitze, die drehbar oder hebbar sind. Die Fahrersitze bei den Quersitzausführungen sind rechts angeordnet, wobei der Fahrer den rechten Ellenbogen auf einer gepolsterten Armauflage zum Bedienen der Schalthebel ruhen hat und mit dem linken Arm das Lenkrad bedient.