Fahrgeschwindigkeit
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Fahrgeschwindigkeit (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Die Fahrgeschwindigkeit von Flurförderzeugen ist nach oben begrenzt, um die Kippgefahr zu verringern und um die Sicherheit von Personen nicht zu gefährden. Die erlaubten Höchst- Fahrgeschwindigkeiten sind verschieden bei Fahrzeugen für Mitgängerbedienung, Fahrzeuge mit Fahrerstand oder mit Fahrersitz. Höchstgeschwindigkeit Flurförderzeuge für Mitgängerbedienung, auch Geh-Geräte genannt, dürfen unbeladen und auf horizontalem Boden nicht schneller als 6 km/h fahren. Wenn sie nur eine einstufige Fahrsteuerung haben, beträgt die Höchstgeschwindigkeit nur 4 km/h und die maximale Anfahrgeschwindigkeit 0,5 m/s 2 , sie dürfen auch keine Hochhubeinrichtung haben. Flurförderzeuge mit Fahrerstand dürfen mit Last auf der Ebene maximal 16 km/h Fahrgeschwindigkeit erreichen. Für Kommissionierstapler ist Kriechgeschwindigkeit (nicht mehr als 2,5 km/h) beim Überschreiten bestimmter Hubhöhen und bei bestimmten Operationen vorgeschrieben. Bei Flurförderzeugen mit Fahrersitz ist zwar keine bestimmte Höchst-Fahrgeschwindigkeit vorgeschrieben. Diese ergibt sich jedoch aus den Standsicherheitstest Bestimmungen. Bei Gabelstaplern, die zum Transport von feuerflüssigen Massen eingesetzt werden, schreibt die Unfallverhütungsvorschrift Schrittgeschwindigkeit vor. Die Fahrgeschwindigkeit ist bei Elektrogabelstaplern in der Regel wesentlich geringer als bei Gabelstaplern mit verbrennungsmotorischem Antrieb. Höhere Geschwindigkeiten als 25 km/h sind nicht sinnvoll, besonders dann, wenn die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr nach der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO beantragt wird.