Finanzierung

Flurförderzeuge kann man, wie andere Wirtschaftsgüter auch, kaufen oder mieten. Der Kauf kann entweder ein Barkauf sein oder eine Finanzierung der Kaufsumme darstellen. Im ersten Fall erfolgt der Übergang des Eigentums mit der Bezahlung des Gesamtbetrags, im zweiten Fall mit der Bezahlung der letzten Rate. In jedem Fall erfordert der Barkauf, ob durch Sofortkasse oder in Raten, eine steuerliche Aktivierung des Wirtschaftsgutes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter, worunter Gegenstände unter der Abschreibungsgrenze von 409,03 Euro liegen, können sofort abgeschrieben werden. Dies ist beispielsweise bei den meisten Gabelhubwagen der Fall. Die steuerliche Aktivierung kann man vermeiden, wenn man die Fahrzeuge mietet. Dies kann kurzfristig oder langfristig sein. Das langfristige Mietgeschäft läuft unter dem nach dem Zweiten Weltkrieg aus den USA bekannt gewordenen Begriff Leasing. Ob man Flurförderzeuge kaufen oder leasen soll, hängt von einer Reihe von Überlegungen ab.

Es kann unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlicher sein, Flurförderzeuge zu leasen anstatt diese zu kaufen. Der Leasingnehmer sollte das aber nur dann tun, wenn ihm dadurch Vorteile entstehen.

Vorteile für den Leasingnehmer:

Die folgenden neun Punkte zeigen, wann Leasing vorteilhaft ist.

Kaufen oder leasen?

Vor Abschluss des Leasingvertrages sollten Vergleichsrechnungen erstellt werden wie groß die monatliche Belastung beim Leasing für eine bestimmte Vertragsdauer ist und wie viel ein Ratenkauf über die gleiche Vertragsdauer kostet. Dazu holt man Angebote sowohl von mehreren Leasinggesellschaften, dem Hersteller und Bank ein. Die Angebote sind miteinander zu vergleichen, für das günstigste entscheide man sich dann. Übliche Laufzeiten von Leasingverträgen bei Gabelstaplern sind 24, 36, 48 und 54 Monate. Leasingverträge kann man mit und ohne Anzahlung abschließen. In manchen Fällen werden auch Gebrauchtgeräte in Zahlung gegeben und als Anzahlung akzeptiert.