Gabelstapler
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Gabelstapler (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Ausschnitt aus Gabelstapler-Typenblatt für Diesel-Fahrersitz-Gabelstapler (VDI)
Gabelstapler, auch Gegengewichtsstapler genannt, sind im Gegensatz zu Radarmstaplern freitragende
Flurförderzeuge: Sie nehmen somit die Last außerhalb der Lastunterstützung auf und unterliegen dem
Hebelgesetz, wobei der Drehpunkt des Hebels die Mitte der Vorderachse ist und der Lastarm von Mitte
Vorderachse bis zum Mittelpunkt der (angenommenen) quadratischen und gleichmäßig verteilten Last
reicht. Wichtig ist in der Praxis der Teil des Lastarms, der sich Lastschwerpunktabstand nennt. Dies ist
der Abstand von der Gabelferse bis zum Schwerpunkt der Last. Der Lastschwerpunktabstand ist wichtig
zur Klassifizierung der Gabelstapler nach Tragfähigkeiten. Denn bei jeder Tragfähigkeitsangabe muss
man wissen, für welchen Lastschwerpunktabstand (LSP) diese Tragfähigkeit gilt.
Der LSP ist durch internationale Normen festgelegt. Das Angebot auf dem Markt beinhaltet Gabelstapler
mit Tragfähigkeiten bis zu 90.000 kg. Alle Stapler müssen den Standsicherheitsbestimmungen
entsprechen, das heißt Gabelstapler unter 50.000 kg Tragfähigkeit müssen auf einer neigbaren
Plattform oder einer festen Rampe einer Reihe von Kipptests unterzogen worden sein. Bei Geräten über
50.000 kg Tragfähigkeit ist die Standsicherheit rechnerisch zu ermitteln. (Standsicherheit)
Gabelstapler sind Flurförderzeuge, das heißt, sie bewegen sich frei auf dem Flur (Fahrwegen) und sind
nicht schienengebunden. Dementsprechend sind Gabelstapler mit Rädern versehen, die ein relativ
weiches und geräuschloses Fahren möglich machen, das heißt, dass die Räder entweder elastik-,
vollgummi- oder luftbereift sind. Gabelstapler können elektrisch oder verbrennungsmotorisch
angetrieben sein. Angeboten werden batterieelektrische und netzelektrische (seltener) Antriebe; Benzin,
Treib- oder Erdgas, Diesel und auch Dieselelektro- und Treibgaselektro-Antrieb sind möglich. Die
Betätigung der Arbeitsfunktion erfolgt hydraulisch, das gilt für das Heben, Senken, Neigen und
gegebenenfalls auch für die Hilfskraftlenkung und die hydraulischen Anbaugeräte. Zum Heben der Last
sind Hubmaste erforderlich, die überwiegend in telesopierender Form angeboten werden. Am
häufigsten auf dem Markt ist der einfach teleskopierende oder Simplexmast anzutreffen. Für hohes
Stapeln bei kleiner Bauhöhe sind Zweistufen, Dreistufen oder gar Vierstufenmaste möglich. Die
genormten Hubhöhen sind in den europäischen Normen für Gabelstapler bis 10.000 kg Tragfähigkeit
mit 3.300 mm festgelegt, für höhere Tragfähigkeiten gilt die Norm-Hubhöhe 5.000 mm. Größere
Hubhöhen sind möglich; dann ist jedoch aus Gründen der Standsicherheit in den meisten Fällen die
Einschränkung der Tragfähigkeit erforderlich. Wegen der besseren Sicht nach vorn haben sich
Freisichtmaste weitgehend durchgesetzt, da bei diesen keine wesentliche Sichtbehinderung nach vorn
durch Hydraulikzylinder und Hubketten vorhanden ist. Die Hubgerüste der Gabelstapler sind nach vorn
und nach hinten neigbar. Die Vorwärtsneigung ermöglicht besseres Aufnehmen und Absetzen der Last;
die Rückwärtsneigung verhindert beim Fahren das Abrutschen der Last von der Gabel. Da Gabelstapler
flächen und raumsparend sein sollen, sind sie kompakt gebaut, um die Arbeitsgangbreite klein zu
halten. Gabelstapler sind als Geh- und Fahrersitzgeräte, seltener als Hand- und Standgeräte im
Einsatz. Flurförderzeuge, Kenndaten der Flurförderzeuge, Typenblatt