Gabelstaplerfahrerin
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Gabelstaplerfahrerin (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Weibliches Personal darf Gabelstapler bedienen und fahren, wenn das zulässige Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet. Dies heißt, dass alle Gabelstapler mit einer Nenntragfähigkeit über 1.200 kg nicht mehr unter die allgemeine Fahrerlaubnis für Frauen fallen. Jedoch dürfen Frauen auch schwerere Gabelstapler bedienen und fahren, wenn sie innerhalb der letzten sechs Monate vor Beginn dieser Beschäftigung aufgrund einer besonderen ärztlichen Untersuchung hierfür als „geeignet“ erklärt worden sind und der Gabelstapler mit einem körpergerechten Sitz von ausreichender Federung und Dämpfung ausgerüstet ist. (Siehe ZH 1/554, Punkt 3.3). Mehr dazu in der „Verordnung über die Beschäftigung von Frauen auf Kraftfahrzeugen“.