Geräuschpegel
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Geräuschpegel (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Der Geräuschpegel von Flurförderzeugen darf maximal 90dB(A) betragen, was besonders bei verbrennungsmotorischen Flurförderzeugen beachtet
werden muss. Der Geräuschpegel batterieelektrischer Fahrzeuge liegt in der Regel unter 90 dB(A).
Im besonderen gelten die Bestimmungen der UVV Lärm (VBG 121) nebst Durchführungsregeln und Erläuterungen. Zu beachten ist, dass nicht nur der Umgebungsgeräuschpegel 90 dB(A), sondern auch die Geräusche am Fahrerplatz (auch in der Kabine) 90 dB(A) nicht überschreiten dürfen. Wie die Geräuschemissionen zu ermitteln
sind ist im Entwurf 12053 festgelegt. Diese Norm gilt für alle hand- und kraftbetriebenen Flurförderzeuge aller Tragfähigkeitsklassen nach DIN ISO 5053.