Kraftfahrzeugsteuer
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Kraftfahrzeugsteuer (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Flurförderzeuge mit Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h unterliegen der Kfz-Steuerpflicht, wenn sie zum öffentlichen Straßen-verkehr zugelassen sind und ein amtliches Kennzeichen haben Anhang Straßenverkehrszulassung Sie werden wie Lkw, Anhänger und Omnibusse nach dem rechtlich höchst-zulässigen Gesamtgewicht versteuert. Die Steuersätze sind festgelegt in den Kfz-Steuertabellen.