Mitnehmstapler
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Mitnehmstapler (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
In der Umgangssprache heißen sie auch „Huckepackstapler“. Es handelt sich dabei um Radarmstapler
mit batterieelektrischem oder Dieselantrieb, die sich aus eigener Kraft an der Heckwand des Lkw
hochziehen und so mitgenommen werden können. Sie dienen zum maschinellen Be und Entladen
von Lkw, dort, wo keine anderen mechanischen Be und Entlademittel vorhanden sind.
Sie sind meist als Spreizenstapler mit Elektro-Geh-Antrieb (Mitgänger-Geräte)
bis 1.200 kg Tragfähigkeit und als Diesel-Fahrersitz-Geräte (DFP) bis 4.000 kg Tragfähigkeit erhältlich.
Gebaut werden sowohl Ausführungen mit Schubgabel als auch Schubmast. Im Vergleich zu anderen Radarmstaplern
haben sie meist größere Räder, die luft-, superelastik-, vollgummi- oder polyuretanbereift sein können.
Dieselausführungen gibt es auch in den Varianten als geländegängige Fahrzeuge mit Allradantrieb oder auch
als Vierwegestapler. Diese Geräte erfreuen sich großer Beliebtheit im Getränkehandel, bei Entsorgungsbetrieben
und auch der Feuerwehr. Nachteilig bei der Verwendung am Lkw ist, dass durch die Zentrifugalkraft beim
Kurvenfahren insbesondere beim leeren Lkw Schleudergefahr besteht. Bisher wurden Mitnehmstapler nur mit
senkrechtem Hubmast hergestellt. Nun gibt es auch Geräte mit Teleskopmastt.