Poolpalette

Einheitliche europäische Tauschpalette, die zum Tauschverkehr innerhalb des europäischen Palettenpool zugelassen ist. Es handelt sich dabei um die Vierwege-Flachpalette aus Holz, 800 x 1.200 mm, nach UIC 435-2 sowie die Gitterboxpalette 800 x 1.200 mm nach UIC 435-3. Der zugelassene Hersteller darf die Paletten dann mit dem Gütezeichen versehen, wenn die Paletten den oben genannten Normen entsprechen und eine Genehmigung dazu von der Gütegemeinschaft Paletten e.V. erteilt wurde. Palette, Palettenpool

Der zunehmende Palettenschwund und die Abgabe qualitativ minderwertiger Paletten beim Tausch haben den Palettentauschverkehr teilweise gefährdet und unterbunden. Dies trifft beispielsweise auf Frankreich zu, wo der innerfranzösische Tauschverkehr von der Eisenbahn schon 1981 eingestellt wurde. In Schweden hat man ähnliche Maßnahmen ergriffen. In Deutschland versucht man dem Problem bei der Deutsche Bahn AG mit besserer Überwachung beizukommen. Über die Grenzen hinweg ist bei der Eisenbahn auch der Verkehr mit Frankreich und Schweden noch intakt. Zum Tauschverkehr sind Flachpaletten nach UIC 435-2, bei den Eisenbahnen in 19 europäischen Ländern, und Gitterboxpaletten nach dem UIC-Merkblatt 4353, bei acht europäischen Eisenbahnverwaltungen zugelassen Europäischer Paletten-Pool, UIC