Schlepper

Flurförderzeuge ohne Hubeinrichtung. Sie dienen zum Ziehen und Schieben anderer Fahrzeuge, vornehmlich von Anhängern.

Es handelt sich um kraftbetriebene Fahrzeuge, die batterieelektrisch, benzin-, diesel- oder treibgaselektrisch und auch als Hybridschlepper betrieben werden. Bei den Hybridschleppern handelt es sich um Fahrzeuge, die in den Hallen, wo Abgase unerwünscht sind, batterieelektrisch und außerhalb der Hallen dieselelektrisch fahren. Hybridantrieb

Schlepper können als Geh, Stand oder Fahrersitzschlepper konstruiert sein. VDI 3586 unterscheidet zwischen Zweiachs-, Einachs- und Sattelschleppern. Danach sind folgende Modelle möglich: EGZ: Elektro-Geh-(Zweiachs)- Schlepper ESZ: Elektro-Stand-(Zweiachs)- Schlepper EFZ: Elektro-Fahrersitz- (Zweiachs)-Schlepper EGR: Elektro-Geh-Einachsschlepper EGA: Elektro-Geh-Sattelschlepper ESA: Elektro-Stand-Sattelschlepper EFA: Elektro-Fahrersitz-Sattelschlepper DFZ: Diesel-Fahrersitz- (Zweiachs)-Schlepper. Schlepper werden nach der Zugkraft und Anhängelast klassifiziert. Man unterscheidet zwischen Anhängelast, maximale Anhängelast, zulässige Anhängelast, Zugkraft, maximale Zugkraft und Nenn-Zugkraft. Die Nenn-Zugkraft, auch „Schleppvermögen“ genannt, ist gleichzeitig die Größenbezeichnung des Schleppers. Zugkraftschild