Standsicherheit
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Standsicherheit (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Flurförderzeuge müssen standsicher sein. Sie dürfen bei bestimmungsgemäßer Handhabung weder beim Stapeln noch beim Fahren sowohl mit als auch ohne Last kippen. So muss die Standsicherheit in allen Arbeitsstellungen und bei allen Hub und Fahrbewegungen gewährleistet sein. Die Standsicherheit ist auf einer kippbaren Plattform zu prüfen. Welche Geräte zu prüfen sind und was geprüft werden muss, ist im Anhang, Kapitel „Standsicherheit“ beschrieben. Es gibt unterschiedliche Prüfmethoden, und zwar für Gabelstapler; Schubstapler und Spreizenstapler; Hochhubwagen und Gabelhochhubwagen; Kommissionierstapler; Vier und Mehrwegestapler; Geländegabelstapler; Stapler mit veränderlicher Reichweite, Stapler, die mit vorgeneigtem Hubgerüst betrieben werden; Stapler, die mit außermittiger Last betrieben werden.