Antriebsbatterien der batterieelektrischen Flurförderzeuge sollten nicht mehr als zu 80 Prozent entladen werden. Die über diesen Punkt hinausgehenden Entladungen nennt man Tiefentladungen. Sie verkürzen die Lebensdauer der Antriebsbatterie erheblich. Die Kontrolle des Entladezustandes der Batterie ist durch Batterieentladeanzeiger sowie Batteriewächter möglich. Restkapazität