Zugkraftschild
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Zugkraftschild (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Das Zugkraftschild der Schlepper muss die Zugkraft an der Anhängekupplung (in Newton) enthalten, unter gleichzeitiger Ausgabe der Dauer, für welche diese Zugkraft ausgeübt werden kann. Näheres regelt die DIN EN 1726-1, Abschnitt 7.3.1.4, Fabrikschilder. Bei Elektroschleppern oder verbrennungsmotorischen Schleppern mit Drehmomentwandler ist die Nennzugkraft ndie Zugkraft bei einstündiger Betriebsdauer. Bei der Ermittlung der Zugkraft ist das Gewicht des stehenden oder sitzenden Fahrers von 90 kg zu berücksichtigen, gegebenenfalls durch Ballast auszugleichen.